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Service


Reisekostenzuschuss

Die Förderung des politikwissenschaftlichen Nachwuchses stellt einen Schwerpunkt in der ÖGPW-Arbeit dar.

Finanziell unterstützt können jene Mitglieder der ÖGPW werden, die während oder unmittelbar nach Fertigstellung der Dissertation ein Paper auf einer Konferenz präsentieren. Ein Antrag muss beim Vorstand der ÖGPW eingereicht werden.

Mit dem Antrag einzureichen sind die schriftliche Zusage für die aktive Teilnahme an der Konferenz sowie der Hinweis auf sonstige Anträge auf finanzielle Unterstützung. Außerdem müssen die Kosten, die durch die Konferenzteilnahme entstehen, aufgeschlüsselt dargestellt werden.
Nach der Konferenz ist das Konferenzpapier zwecks Publikation im geschützten Member-Bereich auf der ÖGPW-Webpage bereitzustellen.

Anträge bitten wir an das Generalsekretariat der ÖGPW zu senden:
Postadresse: Stumpergasse 56, 1060 Wien
oder per E-mail an Patrick Scherhaufer office.oegpw@ihs.ac.at

Pro Jahr können maximal EUR 1.500,- als Reisekostenzuschuss vergeben werden. Die maximale individuelle Fördersumme beträgt EUR 150,-. Der Reisekostenzuschuss ist an eine ÖGPW-Mitgliedschaft gebunden. Mitglieder können ein Mal im Jahr einen Antrag auf Reisekostenzuschuss stellen. Der Antrag muss noch vor der Konferenz eingereicht werden. Nachträgliche Einreichungen können nicht akzeptiert werden.

Der Förderbetrag der ÖGPW darf dabei den tatsächlichen Finanzierungsbedarf abzüglich aller anderen Zuwendungen (Subventionen, Zuschüsse, Sponsorgelder, etc.) nicht übersteigen.

 

 

 

 
 

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