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Die Förderung des politikwissenschaftlichen
Nachwuchses stellt einen Schwerpunkt in der ÖGPW-Arbeit dar.
Finanziell unterstützt können
jene Mitglieder der ÖGPW werden, die während oder unmittelbar
nach Fertigstellung der Dissertation ein Paper auf einer Konferenz
präsentieren. Ein Antrag muss beim Vorstand der ÖGPW eingereicht
werden.
Mit dem Antrag einzureichen sind
die schriftliche Zusage für die aktive Teilnahme an der Konferenz
sowie der Hinweis auf sonstige Anträge auf finanzielle Unterstützung.
Außerdem müssen die Kosten, die durch die Konferenzteilnahme
entstehen, aufgeschlüsselt dargestellt werden.
Nach der Konferenz ist das Konferenzpapier zwecks Publikation im
geschützten Member-Bereich auf der ÖGPW-Webpage bereitzustellen.
Anträge bitten wir an das Generalsekretariat
der ÖGPW zu senden:
Postadresse: Stumpergasse 56, 1060 Wien
oder per E-mail an Patrick Scherhaufer office.oegpw@ihs.ac.at
Pro Jahr können maximal EUR
1.500,- als Reisekostenzuschuss vergeben werden. Die maximale individuelle
Fördersumme beträgt EUR 150,-. Der Reisekostenzuschuss
ist an eine ÖGPW-Mitgliedschaft gebunden. Mitglieder können
ein Mal im Jahr einen Antrag auf Reisekostenzuschuss stellen. Der
Antrag muss noch vor der Konferenz eingereicht werden. Nachträgliche
Einreichungen können nicht akzeptiert werden.
Der Förderbetrag der ÖGPW
darf dabei den tatsächlichen Finanzierungsbedarf abzüglich
aller anderen Zuwendungen (Subventionen, Zuschüsse, Sponsorgelder,
etc.) nicht übersteigen.
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