RechnungsprüferInnen
§ 17 - RechnungsprüferInnen
(Auszug aus dem ÖGPW Statut)
Von der Generalversammlung werden jährlich zwei RechnungsprüferInnen gewählt, denen die laufende Gebarungskontrolle und die Überprüfung des Rechnungsabschlusses obliegt. Zu diesem Zweck hat ihnen der Vorstand alle Unterlagen der Gesellschaft vorzulegen. Über das Ergebnis ihrer Prüfung haben sie der Generalversammlung zu berichten.
RechnungsprüferInnen 2022:
Katharina Meissner-Schöller, PhD
M: katharina.meissner[at]univie.ac.at
Dr. Guido Tiemann