§ 17 – RechnungsprüferInnen (Auszug aus dem ÖGPW Statut)
„Von der Generalversammlung werden jährlich zwei Rechnungsprüfer:innen gewählt, denen die laufende Gebarungskontrolle und die Überprüfung des Rechnungsabschlusses obliegt. Zu diesem Zweck hat ihnen der Vorstand alle Unterlagen der Gesellschaft vorzulegen. Über das Ergebnis ihrer Prüfung haben sie der Generalversammlung zu berichten.“
Rechnungsprüfer:innen 2023
Katharina Meissner-Schöller, PhD
M: katharina.meissner[at]univie.ac.at
Dr. Guido Tiemann
M: tiemann[at]ihs.ac.at