Die ÖGPW vergibt an Nachwuchswissenschafter:innen Publikationskostenzuschüsse.
Gefördert werden folgende vier Publikationsformen und -kosten:

1.) Verlagskosten (insbesondere Druckkosten) bei der Veröffentlichung von Dissertationen und Masterarbeiten

2.) Kosten für ein englischsprachiges Lektorat bei der Veröffentlichung von Dissertationen und Masterarbeiten

3.) Kosten für ein englischsprachiges Lektorat von begutachteten Zeitschriftenbeiträgen

4.) Kosten für Open Access Publikationen, soweit diese nicht durch andere Zuwendungen (etwa von Universitäten) gedeckt sind

Die Vergabe der Förderung ist an folgende Kriterien geknüpft:

  • ÖGPW-Mitgliedschaft (pro Mitglied und Jahr darf nur ein Antrag eingebracht werden)
  • Erfüllung der Förderbedingungen und Einreichung aller Unterlagen
  • Bei Zeitschriftenbeiträgen: Veröffentlichung in den letzten zwölf Monaten (Hinweis: Der Stichtag für die Berechnung der 12-Monatsfrist ist jeweils der Tag der Einreichung)
  • Inhaltliche Qualität der Arbeit / des Artikels

Über die Vergabe der Förderungen entscheidet der Vorstand der ÖGPW in seinen Sitzungen. Vergabesitzungen finden im Jänner, März, Juni und November statt. Die Unterlagen für die Vergabesitzungen müssen spätestens eine Woche vor der jeweiligen Vergabesitzung eingelangt sein.

In dringenden Fällen kann der Vorstand über einen Antrag auch per Umlaufbeschluss entscheiden. Die maximale individuelle Fördersumme beträgt 500 Euro.

Pro Kalenderjahr kann die ÖGPW maximal 1.500 Euro an Publikationskostenzuschüssen vergeben.

Der Förderbetrag der ÖGPW darf dabei den tatsächlichen Finanzierungsbedarf abzüglich aller anderen Zuwendungen (Subventionen, Zuschüsse, Sponsorgelder, etc.) nicht übersteigen. Zuwendungen Dritter sind jedenfalls der ÖGPW umgehend bekanntzugeben.

Träger:innen des ÖGPW Publikationskostenzuschusses werden eingeladen, einen Artikel in der Österreichischen Zeitschrift für Politikwissenschaft (ÖZP) zu publizieren!

Erforderliche Unterlagen für die Antragstellung:

(1) Lebenslauf

(2) Bei Dissertationen (einzureichen vor Drucklegung):
Schriftliche Zusage des Verlags (Nachweis des Druckkostenbedarfs)
Nachweis der Lektoratskosten
Inhaltsverzeichnis und eine Zusammenfassung des Buchmanuskript
(vorläufiges) Buchmanuskript
Gutachten der Dissertation

(3) Bei Zeitschriftenbeiträgen (einzureichen nach erfolgter Veröffentlichung):
Nachweis der Lektoratskosten
vollständiger Beitrag und genaues Datum der Veröffentlichung
Gutachten aus dem peer-review-Verfahren

(4) Detaillierte Aufschlüsselung der Gesamtkosten der Veröffentlichung sowie aller anderen Förderanträge bzw. -zusagen

Anträge sind jederzeit möglich! Richten Sie diese bitte per E-Mail an das Generalsekretariat der ÖGPW: office.oegpw[at]ihs.ac.at