Die Förderung des politikwissenschaftlichen Nachwuchses stellt einen Schwerpunkt in der Arbeit der ÖGPW dar. Auf Antrag werden darum Reisekostenzuschüsse an Nachwuchswissenschafter:innen unter den ÖGPW-Mitgliedern vergeben. Eine finanzielle Unterstützung können jene Mitglieder der ÖGPW erhalten, die im Rahmen der Arbeit an der Dissertation oder unmittelbar nach ihrer Fertigstellung (max. 9 Monate) ein Paper auf einer Konferenz  (vorzugsweise im Ausland) präsentieren. Ebenfalls gefördert werden Reisekosten zu Summer-/Winterschools, sofern der/die Betreuer:in die Relevanz für das Dissertationsprojekt bestätigt. Soweit ausreichende Mittel vorhanden sind.

In Ausnahmefällen können auch BA- und MA-Studierende sowie Post-Docs (max. 6 Jahre nach der Fertigstellung der Dissertation) einen Reisekostenzuschuss zur Teilnahme an Konferenzen und Summer/Winter Schools beantragen, soweit ausreichend Mittel vorhanden sind und ein Referenzschreiben eines bzw. einer betreuenden Lehrenden (im Falle von BA- und MA-Studierenden) an der Universität vorliegt.

Die Vergabe der Förderung ist an folgende Kriterien geknüpft:

  • ÖGPW Mitgliedschaft
  • Erfüllung der Förderbedingungen und Einreichung aller Unterlagen
  • Nachweis der Annahme des Konferenzpapers durch die Konferenzorganisator:innen bzw. Relevanz der Summer-/Winterschool für das Dissertationsprojekt (Ausnahme: Studierende im BA und MA: Relevanz für die Abschlussarbeit bzw. Studienerfolg; Post-Docs: Relevanz für die aktuelle Forschung).

Der Antrag muss vor dem Reiseantritt eingereicht werden. Nachträgliche Einreichungen werden nicht akzeptiert. Es gibt keine Einreichfristen, Anträge sind jederzeit möglich. Richten Sie diese bitte per E-Mail an das Generalsekretariat der ÖGPW: office.oegpw[at]ihs.ac.at

Über die Vergabe der Förderungen entscheidet der Vorstand der ÖGPW. Die Unterlagen für die Vergabesitzungen müssen spätestens eine Woche vor der jeweiligen Vergabesitzung (im Jänner, März, Juni und November) eingelangt sein. In dringenden Fällen kann per Umlaufbeschluss über einen Antrag entschieden werden.

Förderhöhe: bis zu 400 Euro. Eine Überschreitung ist in begründeten Ausnahmefällen möglich. Zuwendungen Dritter sind der ÖGPW umgehend bekanntzugeben. Es wird davon ausgegangen, dass die günstigsten Transportmittel gewählt werden. Einen Auszahlung kann nur an den/die Antragsteller:in erfolgen.

Erforderliche Unterlagen für die Antragstellung:

  • Kurzer Lebenslauf (max. zwei A4-Seiten)
  • Schriftliche Zusage der Annahme des Papers durch die Konferenzorganisator:innen/ Informationen zur Summer-/Winterschool sowie Bestätigung der Relevanz für das Dissertationsvorhaben durch den/die Betreuer:in (Ausnahmen für BA- und MA-Studierende sowie Post-Docs: siehe Punkt 3 der Förderkriterien)
  • Aktuelle oder letzte Studienbestätigung (Ausnahme: Post-Docs)
  • Abstract des Konferenzpapers (bei Konferenzen)
  • Bei BA- und MA-Studierenden: Referenzschreiben eines bzw. einer Universitätslehrenden (z.B. BetreuerIn der BA- bzw. MA-Arbeit), welches die Konferenzteilnahme bzw. Teilnahme an Summer/Winter School unterstützt.
  • Detaillierte Aufschlüsselung der Gesamtkosten der Konferenzteilnahme sowie aller anderen Förderanträge bzw. -zusagen.

Die Refundierung der Reisekosten erfolgt nach Vorlage der Originalbelege und aller Zahlungsnachweise ausschließlich an den/die Antragsteller:in. Für die Ausbezahlung des Reisekostenzuschusses sind sämtliche Unterlagen (inkl. ausgefülltem Formular; beim Generalsekretariat erhältlich) spätestens einen Monat nach der geförderten Veranstaltung unaufgefordert einzureichen.

Bei Fragen wenden Sie sich an: office.oegpw[at]ihs.ac.at