Auf Antrag und unter Einbindung der jeweiligen Sektionssprecher:innen werden Zuschüsse an die ÖGPW-Mitglieder der Sektionen vergeben.

Förderziele

Eine finanzielle Unterstützung können jene Mitglieder der ÖGPW erhalten, die sich in einer der Sektionen engagieren und eine Veranstaltung organisieren oder Initiative im Sinne der Ziele der ÖGPW ergreifen wollen. Als förderungswürdig betrachtet die ÖGPW Initiativen, die von den Sektionen organisiert werden und beispielsweise internationale Gastredner:innen für öffentliche Vorträge gewinnen wollen, Unterstützung bei öffentlichen und wissenschaftlichen Veranstaltungen benötigen, zum Beispiel für die Raummiete, Verpflegung und Materialien, den wissenschaftlichen Nachwuchs mit Hilfe von Workshops für/mit PhDs und Postdocs organisieren, sowie weitere innovative Vorschläge im Sinne der ÖGPW einbringen.

Die Vergabe der Förderung ist an folgende Kriterien geknüpft:

  • ÖGPW-Mitgliedschaft und Unterstützung einer Sektion
  • Erfüllung der Förderziele, Kenntlichmachung der ÖGPW-Unterstützung auf allen relevanten Veranstaltungspublikationen, öffentlichen Auftritten etc.

Förderhöhe: max. 500 Euro pro Sektion und Kalenderjahr. Zuwendungen Dritter sind der ÖGPW bekannt zu geben. Über die Mittelvergabe entscheidet der Vorstand, soweit ausreichend finanzielle Kapazitäten vorhanden sind. Die Unterstützung muss im Anschluss mit Originalbelegen abgerechnet werden.

Erforderliche Unterlagen für die Antragstellung:

  • Abstract über die geplante Veranstaltung oder Initiative
  • Detaillierte Aufschlüsselung der Gesamtkosten und aller anderen Förderanträge bzw. -zusagen
  • Vorlage eines formlosen Schreibens der Sektionssprecher*innen

Einreichungen sind an office.oegpw[at]ihs.ac.at zu übermitteln.